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   BFH, 05.09.1963 - IV 182/60   

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https://dejure.org/1963,10793
BFH, 05.09.1963 - IV 182/60 (https://dejure.org/1963,10793)
BFH, Entscheidung vom 05.09.1963 - IV 182/60 (https://dejure.org/1963,10793)
BFH, Entscheidung vom 05. September 1963 - IV 182/60 (https://dejure.org/1963,10793)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 23.06.1977 - IV R 37/73
    Demgemäß müssen die errichteten Wohnungen im Eigentum einer anderen Person als des Darlehensgebers stehen; der Darlehensgeber darf insbesondere auch nicht wirtschaftlicher Eigentümer der durch sein Darlehen mitfinanzierten Wohnungen sein (siehe zB Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. November 1955 I 195/55 U, BFHE 61, 499, BStBl III 1955, 391; vom 31. Oktober 1963 I 400/60, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK - Einkommensteuergesetz , § 6 Abs. 1 Nr. 3 , Rechtsspruch 96b; vom 5. September 1963 IV 182/60, StRK, Einkommensteuergesetz , § 7c , Rechtsspruch 111).
  • BFH, 14.10.1966 - IV 279/62

    Einkommensgemeinschaft durch Zusammenveranlagung der Ehegatten im Fall einer

    Bei zusammen veranlagten Ehegatten, bei denen die Darlehnsvaluta des von dem Ehemann an die Ehefrau gegebenen unverzinslichen 7 c-Darlehens, weil das Bauvorhaben nicht als fremdes angesehen werden kann, nicht nur vermögensmäßig, sondern, weil wegen Fehlens einer entsprechenden Einnahme der empfangenden Ehefrau die Darlehnshingabe des Mannes aus den bereits dargelegten Gründen wie eine solche an sich selbst angesehen werden muß, auch einkommensteuermäßig im Einkommensbereich des Ehemanns verbleibt, sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt (vgl. hierzu auch das Urteil des Senats IV 182/60 vom 5. September 1963, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Einkommensteuergesetz, § 7 c, Rechtsspruch 111).
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